Fragen und Antworten für bilanzierende Unternehmen
Der Steuerberater erhält eine Bankeinsichtsberechtigung und kann sich somit die für die Buchhaltung relevanten Bankdaten herunterladen. Somit kann das Sortieren der Bankauszüge und die Übermittlung an den Steuerberater unterbleiben. Daher werden beim Unternehmer auch interne Verwaltungsarbeiten eingespart.
Von Ihnen sind vom Kreditinstitut vorgefertigte Formulare zu unterschreiben. Wir bitten um vorherige Rücksprache mit unserer Kanzlei, da wir die Formulare kennen und auch unsere Kontaktdaten an das Kreditinstitut übermitteln müssen, damit dieses informiert ist, wem die Einsicht gewährt wird. Die WT Kanzlei kann KEINE Überweisungen vornehmen – lediglich auf die elektronischen Bankdaten zugreifen. Wir erhalten nicht mehr Informationen als bisher in papierform.
Wir können eine strukturierte CSV-Datei (auch XML usw.) für unsere Buchhaltungssoftware verwenden. Diese sollte automatisch aus Ihrer Fakturierungssoftware exportiert werden können. Gerne unterstützen wir Sie bzw. Ihren Programmierer bei der Einrichtung der korrekten Schnittstelle.
Über BMDCom 2.0 ist es möglich, mit Username und Passwort, von Ihrem Computer aus jederzeit die Auswertungen aus Ihrer Buchhaltung selbst abzurufen. Unsere Empfehlung ist, um immer möglichst aktuelle Daten abrufen zu können, die Unterlagen so rasch wie möglich nach dem Monatsende an uns zu übermitteln. Im Grunde können Daten digital auch wöchentlich übermittelt werden – das beschleunigt auch das Mahnwesen und den Zahlungsverkehr
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.